Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Kaum eine Küche hängt so sehr an der Qualität und Frische einer einzigen Zutat wie Sushi vom Fisch: Roher Fisch verzeiht keine Kompromisse bei Herkunft, Kühlkette und Verarbeitung. Genau diese Abhängigkeit von erstklassiger, sicher gekühlter Frischware ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen an Sushi-Betriebe. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite: vom hochwertigen Omakase- und Fine-Dining-Restaurant über das klassische Sushi-Lokal und den Take-away- und Lieferanbieter bis zum Sushi-Angebot im Detailhandel. Ein Trend geht zu Authentizität, Nachhaltigkeit und Fusion-Konzepten. Es sind teils inhabergeführte Einzellokale, teils kleine Ketten. Beim einzelnen Restaurant entscheidet der Inhaber oder Küchenchef direkt. Wer Sushi-Restaurant-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er Fine-Dining, Take-away oder Handel anspricht, weil sich Anspruch und Bedarf unterscheiden.
Unsere Datenbank umfasst 535 geprüfte Firmenadressen von Sushi-Restaurants in der gesamten Schweiz - inklusive Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese vollständigen Kontaktdaten bilden die ideale Grundlage, um Neukunden systematisch per Brief, Telefon oder strukturiertem Postmailing zu erreichen und Ihren Vertrieb gezielt ohne Streuverluste aufzubauen. Die Liste wird regelmässig aktualisiert und steht Ihnen sofort als Excel-Datei zum Download zur Verfügung.
Die Liste enthält 535 geprüfte Firmenadressen von Sushi-Restaurants in der gesamten Schweiz. Jeder Eintrag umfasst Firmenname, vollständige Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort einsetzbar.
Die Liste eignet sich ideal für Unternehmen, die Sushi-Restaurants als Kunden gewinnen möchten: Lebensmittel- und Fischgrosshandelsfirmen, Anbieter von Verpackungen und Gastrotechnik, Softwareanbieter für Kassensysteme, Reinigungsdienstleister, Personalvermittlungen sowie Marketingagenturen mit Fokus auf die Gastronomiebranche.
Die Adressliste wird als Excel-Datei (.xlsx) bereitgestellt und steht nach dem Kauf sofort zum Download zur Verfügung. Die Daten sind filterbar und direkt für Ihre Vertriebs- und Mailing-Aktivitäten einsetzbar.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Sushi-Restaurants. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Sushi-Restaurants direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Sushi-Restaurants nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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