Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Die Schweizer Gastronomie steht unter Druck, und das prägt auch die Steakhäuser: Während die Hotellerie zuletzt zulegte, verzeichneten die gastronomischen Betriebe im Verlauf von 2025 Umsatzrückgänge, und Anfang 2026 bewertete mehr als ein Fünftel der Betriebe seine Lage als schlecht (KOF-Konjunkturumfrage für GastroSuisse). Zugleich sinkt der Fleischkonsum seit Jahren, auf rund 47 Kilogramm pro Kopf, davon nur etwa 11 Kilogramm Rindfleisch. Der Trend geht klar zu Qualität statt Menge, und genau davon leben Steakhäuser mit Premium-Cuts, Dry-Aged-Konzepten und nachvollziehbarer Herkunft. Wenn Sie in diesen Markt hinein verkaufen und dafür Adressen von Steakhäusern kaufen wollen, treffen Sie auf Betriebe, die sich über Qualität differenzieren und entsprechend gezielt einkaufen.
Unsere 592 Steakhouse-Adressen sind sorgfältig geprüft und enthalten neben Firmenname und Postadresse auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Entscheider - damit verfügen Sie über die ideale Basis für Ihre Neukundengewinnung und ein effizientes Postmailing ohne Streuverluste. Die Daten werden als übersichtliche Excel-Datei geliefert und können direkt in Ihr CRM oder Ihre Versandlösung importiert werden.
Die Liste umfasst 592 geprüfte Firmenadressen von Steakhäusern in der Schweiz. Jeder Datensatz enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Entscheider. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und können direkt in gängige CRM-Systeme importiert werden.
Die Liste eignet sich besonders für Anbieter aus den Bereichen Fleisch- und Lebensmittelgroßhandel, Gastro-Technik und Grillgeräte, Kassensysteme und Software, Wein- und Getränkehandel, Personalvermittlung sowie Druck- und Marketingdienstleistungen. Alle Branchen, die Steakhäuser als Zielkunden haben, profitieren von den verifizierten Kontaktdaten.
Die 592 Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, um eine hohe Datengüte sicherzustellen. Veraltete oder inaktive Einträge werden entfernt, sodass Sie stets mit aktuellen Firmenkontakten arbeiten und Ihre Vertriebsressourcen effizient einsetzen können.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Steakhäuser. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Steakhäuser direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Steakhäuser nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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