Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Sportfachhandel lebt von einem Vorteil, den der Online-Handel schwer kopiert: Beratung und Anprobe. 69 Prozent der Konsumenten kaufen Sportartikel laut GfK Schweiz weiterhin stationär, obwohl der Online-Anteil auf rund 27 Prozent gestiegen ist – wer den passenden Laufschuh oder Skischuh sucht, will ihn anprobieren und sich beraten lassen. Genau darauf setzt der Fachhandel, und das ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen an ihn. Für Anbieter wichtig ist die Struktur: die grossen Filialisten, die aggressiv expandieren und zentral einkaufen, und der unabhängige Fachhändler, oft spezialisiert auf Sportarten wie Laufen, Ski, Velo oder Outdoor, der sich über Beratung und Nische behauptet. Beim Selbstständigen entscheidet der Inhaber direkt. Wer Sportartikelhandel-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er die Ketten-Zentralen oder den selbstständigen Fachhandel anspricht.
Unsere Datenbank umfasst 3.324 geprüfte Firmenadressen von Sportartikel-Einzelhändlern in der Schweiz - inklusive Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Geschäftsführung oder des zuständigen Ansprechpartners. Damit erhalten Sie die ideale Basis für eine effiziente Neukundengewinnung per Postmailing, telefonische Erstansprache oder persönlichen Außendiensteinsatz. Die Daten liegen als sofort einsetzbare Excel-Liste vor und können direkt in Ihr CRM-System importiert werden.
Die Liste enthält 3.324 geprüfte B2B-Firmenadressen von Sportartikel-Einzelhändlern in der Schweiz. Jeder Datensatz umfasst Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind direkt in gängige CRM-Systeme importierbar.
Die Liste richtet sich an Hersteller, Großhändler, Dienstleister und alle B2B-Anbieter, die Sportartikel-Einzelhändler in der Schweiz als Zielgruppe ansprechen möchten - zum Beispiel für Postmailing-Kampagnen, den Außendienst oder die telefonische Neukundengewinnung.
Die 3.324 Firmenadressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, sodass Sie stets mit validen Kontaktdaten arbeiten. Veraltete oder nicht mehr aktive Einträge werden laufend bereinigt, um eine hohe Datenpräzision sicherzustellen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Sportartikel Einzelhändler. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Sportartikel Einzelhändler direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Sportartikel Einzelhändler nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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