Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Softwarefirmen sind ein anspruchsvoller Kunde, weil sie selbst durch und durch technisch denken – ein Verkaufsargument ohne Substanz durchschauen sie sofort, einen echten technischen Nutzen greifen sie schnell auf. Das ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen an diese Branche. Der Markt wächst kräftig: Bis 2026 werden rund 40'000 zusätzliche ICT-Spezialisten gebraucht, getrieben von KI, Cloud und Cybersecurity, und schon rund ein Drittel der KMU nutzt aktiv KI. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite: vom individuellen Software- und App-Entwickler über das Softwarehaus mit eigenen Produkten bis zum spezialisierten Dienstleister für KI, Cloud oder Security. Es sind teils kleine Studios und Startups, teils grössere Firmen, meist inhaber- oder geschäftsführergeführt mit kurzen Entscheidungswegen. Wer Softwareentwickler-Adressen kaufen will, sollte wissen, welchen Typ er anspricht, und mit einem klaren, technisch fundierten Nutzenversprechen kommen.
Diese 6.800 Adressen wurden umfassend geprüft und enthalten zusätzlich zu Postadressen auch aktuelle E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Damit bieten sie die ideale Grundlage für effizientes Postmailing, personalisierte Kampagnen und telefonische Outreach-Programme. Die Liste ist sofort einsatzbereit - als Excel-Download oder als Integrationspaket für CRM-Systeme.
Diese Beispiele zeigen die Vielfalt der Schweizer Software-Szene und das Potenzial für Partnerschaften und Vertrieb:
Die Liste wird regelmäßig geprüft und aktualisiert. Alle 6.800 Adressen enthalten aktuell aktive E-Mail- und Telefonnummern sowie Postadressen. Sie erhalten die komplette Liste als sofort einsatzbereite Excel-Datei.
Ja. Die Liste enthält validierte E-Mail-Adressen, die für professionelle Neukundengewinnung, Newsletter und Direktmarketing geeignet sind. Sie können die Kontakte direkt in Ihr CRM oder Ihre Marketing -Plattform importieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir bieten flexible Optionen: Einzelkauf der kompletten Adressliste, regelmäßige Updates oder maßgeschneiderte Filterung nach Region, Firmengröße oder Technologieschwerpunkt. Gerne erstellen wir auch ein kostenloses Angebot für Ihre spezifische Zielgruppe.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Software-Programmierer. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Software-Programmierer direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Software-Programmierer nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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