Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Österreichische Spa- und Wellness-Markt wuchs 2025 kontinuierlich. Mit der steigenden Nachfrage nach holistischen Wellnesserlebnissen entstehen neue Möglichkeiten für Dienstleister, Lieferanten und Austatter in der Branche. Knapp 170 Hotels aus Österreich wurden in aktuelle Wellness-Guides aufgenommen, und die Bandbreite der Angebote reicht von Thermal-Spa bis zu modernen Wellness-Hotels in allen Bundesländern. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Unsere Adressliste bietet Ihnen genau diese Möglichkeit: verifizierte Kontaktdaten von Spa- und Wellness-Einrichtungen, mit denen Sie sofort agieren können.
Die vorliegende Adressliste mit 1.362 geprüften Spa- und Wellness-Einrichtungen in Österreich wurde sorgfältig zusammengestellt und verifiziert. Jeder Datensatz enthält zentrale Kontaktinformationen wie Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse – alles, was Sie für eine professionelle Ansprache benötigen. Diese Basis ist ideal für Neukundengewinnung, gezieltes Postmailing und B2B-Outreach-Kampagnen in der Wellness-Industrie. Mit dieser Liste sparen Sie Zeit bei der Recherche und steigen direkt in den Vertrieb ein.
Marktsituation 2026: Konsumenten sind informierter, gesundheitsorientierter und fordern zunehmend langfristige, datengestützte Lösungen, während Praktiker ihre klinischen, technologischen und geschäftlichen Strategien entwickeln. Das bedeutet für Spa- und Wellness-Betriebe: Wachstum durch Innovation, nicht durch Zufall. Mit unserer vollständigen Adressliste starten Sie Ihre Akquisition dort, wo es zählt – bei echten Entscheidern, die bereits in der Branche aktiv sind.
Die Liste enthält 1.362 verifizierte Spa- und Wellness-Einrichtungen in Österreich mit Postadresse, Telefonnummer und Email-Adresse. Sämtliche Daten sind aktuell und wurden geprüft.
Ideal für Lieferanten von Spa-Equipment, Wellness-Produkte, Schulungen, Softwarellösungen, Marketing-Services und alle B2B-Dienstleistungen, die Spa- und Wellness-Betriebe benötigen.
Die Adressliste wird als Excel-Datei bereitgestellt, sortiert nach Bundesländern, Betriebstyp und weiteren sinnvollen Feldern für sofortige Nutzung.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Spa und Wellness Einrichtungen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Spa und Wellness Einrichtungen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Spa und Wellness Einrichtungen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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