Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Schweizer Büroflächenmarkt befindet sich 2026 an einem Wendepunkt. Die Angebotsmieten für Bürofächen dürften 2026 leicht zurückgehen (-0,6 Prozent), während sich hybride Arbeitsmodelle endgültig etabliert haben. Mit zunehmend hybriden Arbeitsmodellen verschiebt sich die Qualitätserwartung an Büros: Über die Vermietbarkeit entscheiden zunehmend Lage, Erreichbarkeit, Licht, Akustik, Klima und digitale Infrastruktur. Bürovermietungs-Unternehmen stehen vor einer kritischen Herausforderung: Wie erreichen Sie qualifizierte Entscheider in Industrie-, Finanz- und Dienstleistungsunternehmen, wenn der Markt stärker segmentiert wird? Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell.
Diese exklusive Liste enthält 317 geprüfte Firmenadressen von Schweizer Bürovermietern mit vollständigen Kontaktinformationen - Email, Telefon, Postadresse und Ansprechpartner. Sie erhalten damit die perfekte Basis für zielgerichtete Neukundengewinnung ohne teure und unkontrollierte Breitensuchkämpagnen. Die Adressen wurden manuell recherchiert, validiert und aktualisiert. Mit dieser Adressliste können Sie sofort Postmailing-Kampagnen starten, strukturierte Follow-Up-Calls durchführen oder CRM-Systeme mit hochwertigen B2B-Kontakten speisen. Das Ergebnis: messbare Kosteneinsparung bei der Akquisition und höhere Abschlussquoten durch vorqualifizierte Kontakte.
Excel-Format, sofort einsatzbereit: Alle 317 Adressen strukturiert mit Name, Telefon, Email, Postadresse und Ansprechpartner. Kompatibel mit allen gängigen CRM-Systemen und Mailing-Tools. Keine versteckte Komplexität - Plug-and-Play-Qualität für B2B-Profis.
Ja. Alle Firmenadressen wurden 2025-2026 manuell recherchiert und validiert. Jede Telefonnummer und Email wurde auf Funktionalität überprüft. Die Liste wird monatlich aktualisiert, um Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Ja, absolut. Die Liste enthält Postadressen, Namen und Ansprechpartner für gezielte Direktmailings. Sie erhalten damit eine qualifizierte Basis für professionelle B2B-Akquisitionskampagnen.
Die komplette Liste wird als Excel-Datei (XLSX) bereitgestellt. Sie können Spalten filtern, sortieren und ohne Umweg in Ihr CRM, Mailing-Tool oder Ihr Datenbanksystem importieren.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Bürovermieter. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Bürovermieter direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Bürovermieter nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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