Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Wer Tapeten verkauft, weiss: Jede Renovierung, jeder Neubau und jede Umgestaltung eines Geschäftsraums ist ein potenzieller Auftrag. Der Schweizerische Baumeisterverband sieht für die Wohnbautätigkeit 2026 ein Plus von 1,9 Prozent vor - und mehr Wohnraum bedeutet mehr Bedarf an Wandgestaltung. Der Markt für Farbe, Tapeten und Zubehör in der Schweiz erreicht ein jährliches Umsatzwachstum von 4,06 % (2025-2029), was einem Marktvolumen von 1 Mrd. Euro in 2029 entspricht. Da der Trend zu einem nachhaltigen Lebensstil in der Schweiz immer mehr an Fahrt gewinnt, steigt die Präferenz für umweltfreundliche Tapeten im Bau- und Heimwerkermarkt. Für Zulieferer, Hersteller, Innenausstatter und Agenturen bedeutet das: Die Nachfrage wächst - aber nur wer die richtigen Ansprechpartner kennt, kann auch profitieren.
Genau hier setzt unsere Adressliste an. Mit 147 geprüften Firmenadressen aus dem Schweizer Tapeteneinzelhandel erhalten Sie einen direkten Draht zu Geschäften, Showrooms und Fachbetrieben in der gesamten Schweiz - ohne aufwändige Eigenrecherche, ohne Datenpflege-Aufwand.
Unsere 147 Firmenadressen umfassen neben postalischen Daten auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern - damit verfügen Sie sofort über alle Kontaktkanäle für Ihr Postmailing, Ihre Telefon-Akquise oder gezielte Direktansprache. Jede Adresse wurde manuell geprüft und aktualisiert, sodass Sie minimale Streuverluste und maximale Effizienz in Ihrem Vertrieb erzielen. Die Liste wird als Excel-Datei geliefert und ist ohne technisches Vorwissen sofort einsetzbar.
Die Liste umfasst 147 geprüfte Firmenadressen von Tapetengeschäften in der Schweiz, inklusive Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort einsetzbar.
Die Liste eignet sich für Tapeten- und Wandbelag-Hersteller, Großhändler, Marketingagenturen, Softwareanbieter und alle Unternehmen, die Tapetengeschäfte in der Schweiz gezielt als Neukunden ansprechen möchten.
Die Adressliste wird als Excel-Datei geliefert. So können Sie die Daten direkt in Ihr CRM importieren oder für Postmailings und telefonische Kontaktaufnahmen nutzen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Tapetengeschäft. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Tapetengeschäft direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Tapetengeschäft nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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