Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Die Druckindustrie der Schweiz umfasst laut Branchenerhebung 2.011 Betriebe, und Siebdruckereien bilden darin ein klar abgegrenztes Segment mit spezifischem Maschinenbedarf und regelmässigem Verbrauchsmaterialbedarf. Wer diesen Betrieben etwas verkaufen will, trifft dort auf verhältnismässig kleine Teams: Viele Schweizer Siebdruckereien beschäftigen zwischen fünf und zwanzig Personen, die Geschäftsführung entscheidet meist direkt über Lieferanten und Investitionen. Grössere Betriebe mit Industriesiebdruck haben eigene Produktions- oder Einkaufsleiter, an die sich Angebote zu richten haben. Die Wertschöpfung der Schweizer Druckindustrie lag 2022 bei CHF 1,29 Mrd., was zeigt, dass die Betriebe trotz ihrer überschaubaren Grösse über Kaufkraft verfügen. Geografisch konzentrieren sich allein in den Kantonen Zürich, Bern und Waadt rund 775 Betriebe der gesamten Druckbranche, was für den Aussendienstbesuch oder gezielte Briefmailings eine sinnvolle Gebietsplanung ermöglicht. Wer mit Filter nach Kanton oder PLZ arbeitet, kann seine Ressourcen auf diese Verdichtungsraume ausrichten und Regionen wie die Romandie oder das Tessin mit angepasster Sprachversion getrennt bespielen.
Die 193 geprüften Siebdruckeradressen enthalten Postadresse, Telefonnummer und, wo verfügbar, E-Mail-Adresse (157). Damit lässt sich der Bestand direkt in bestehende CRM-Systeme übernehmen oder als Grundlage für Briefmailings und Telefonkampagnen nutzen. Ausfallquoten liegen laut Prüfprotokoll unter 5 %. Die Ansprache richtet sich an die Betriebe über öffentlich verfügbare Kontaktdaten; die Nutzung richtet sich nach dem revidierten Datenschutzgesetz.
Die Liste wird regelmässig geprüft und aktualisiert. Alle Adressdaten stammen aus geprüften Quellen und Handelsregistern. Ausfallquoten liegen unter 5%.
Ja. Die Adressliste wird als Excel-Datei bereitgestellt und ist kompatibel mit allen gängigen CRM- und Analysetools. Die Spalten sind klar strukturiert für den sofortigen Import.
Die Liste eignet sich für Direktansprache per Brief und Telefon sowie für die Vorbereitung von Messebesuchen und die Pflege bestehender Accounts.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Siebdruckerei. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Siebdruckerei direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Siebdruckerei nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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