Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Die österreichische Lebensmittelindustrie befindet sich 2026 in einem Wendepunkt. Während das Marktvolumen moderat wächst, verändern sich die Spielregeln fundamental: Verbraucher verlangen immer mehr biologische und nachhaltige Produkte sowie pflanzliche Optionen, und Gesundheitstrends, digitalisierte Lebensmittelversorgung und Klimarisiken treiben Technologie-Investitionen voran. Diese Marktträger eröffnen für B2B-Zulieferer, Logistikpartner und Technologie-Anbieter enorme Geschäftschancen – aber nur mit der richtigen Adressdatenbank.
Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Unsere 508 geprüften Adresse der österreichischen Lebensmittelhersteller bieten Ihnen eine solide, sofort einsatzberete Basis für strategische Vertriebsarbeit.
Unsere Liste der 508 Lebensmittelhersteller Adressen ist eine geprüfte, strukturierte Basis für B2B-Vertrieb. Jede Adresse enthält vollständige Kontaktinformationen – Postadressen, E-Mailadressen, Telefonnummern – und ist sofort Excel-kompatibel und postmailing-bereitet. Die Daten stammen aus verifizierten Quellen und ermöglichen zielgerichtete Neukundengewinnung ohne Streuverluste. Mit dieser Liste erreichen Sie echte Entscheider, nicht Gatekeepers, und können Ihre Vertriebskampagnen mit voller Transparenz und Effizienz durchführen.
Weil 508 geprüfte Adressen mit Email, Telefon und Postadressen Zeit sparen und Streuverluste vermeiden. Sie erreichen Einkaufsleiter, Betriebsräte, Logistik-Chefs und Tech-Manager direkt – nicht umständlich über Callcenter. Jede Adresse ist verifiziert und postmailing-bereit.
Absolut. Die Liste deckt alle Größenordnungen ab – von traditionsreichen Familienbetrieben bis zu multinationalen Konzernen. KMU-Zulieferer (Verpackung, Logistik, Rohstoffe) profitieren besonders von der Zielgenauigkeit und können so ihre Vertriebs-ROI senken.
Die Adressenliste wird regelmäßig aktualisiert und geprüft. Sie erhalten Excel-Format mit allen wichtigen Feldern (Name, Straße, PLZ, Ort, Email, Telefon, Ansprechpartner soweit verfügbar). Auf Wunsch ergänzen wir auch Firmenspezifika wie Umsatz oder Mitarbeiterzahl.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Lebensmittelhersteller. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Lebensmittelhersteller direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Lebensmittelhersteller nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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