Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Kunststoff steckt in fast allem – vom Autoteil über die Verpackung bis zum Medizinprodukt –, und diese Bandbreite sollte man beim Verkaufen zuerst sortieren. „Kunststoffindustrie" reicht vom Spritzgiesser, der Massenteile fertigt, über den Extrusions- und Folienbetrieb bis zum Hersteller technischer Präzisionsteile für Medizin, Uhren oder Industrie – gerade in der Schweiz mit ihrer starken Med-Tech- und Präzisionsprägung. Die Lage ist angespannt: Der Umsatz fiel um 6,9 Prozent auf 15,3 Milliarden Franken, die Maschinenmärkte brechen ein, und Rohstoffkosten steigen. Für Anbieter heisst das, die Betriebe drehen jeden Franken um und sind offen für alles, was Kosten senkt oder Effizienz bringt. Es sind meist mittelständische, technisch geführte Betriebe, in denen die Geschäfts- oder Produktionsleitung entscheidet. Wer Kunststoffindustrie-Adressen kaufen will, sollte wissen, welchen Verfahrenstyp er anspricht, weil sich der Bedarf stark unterscheidet.
Unsere 582 Firmenadressen von Kunststoff-Produzenten in der Schweiz sind manuell geprüft und enthalten neben der Postadresse zusätzlich Telefonnummern sowie geschäftliche E-Mail-Adressen - damit haben Sie alles, was für eine gezielte Neukundengewinnung per Telefon oder Postmailing benötigt wird. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und liegen im Excel-Format zum direkten Download bereit. So können Sie Ihre Vertriebskampagnen ohne Umwege starten.
Die Liste umfasst 582 verifizierte Firmenadressen von Kunststoff-Produzenten in der Schweiz. Jeder Datensatz enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und eine geschäftliche E-Mail-Adresse. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und können als Excel-Datei heruntergeladen werden.
Die Datenbank ist ideal für Anbieter von Maschinen, Rohstoffen, Betriebsmitteln, Software oder Dienstleistungen, die Kunststoff-Produzenten in der Schweiz als Neukunden gewinnen möchten. Sie eignet sich sowohl für postalische Mailings als auch für den direkten telefonischen Vertrieb.
Die Adressliste wird als Excel-Datei bereitgestellt und steht nach dem Kauf sofort zum Download bereit. Das Format ermöglicht eine direkte Weiterverarbeitung in gängigen CRM-Systemen oder für den Export an Druckdienstleister für postalische Mailings.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Kunststoff-Produzenten. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Kunststoff-Produzenten direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Kunststoff-Produzenten nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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