Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
In der Schweiz heisst der Hausmeister Hauswart, und sein Geschäft ist verlässlicher als fast jedes andere: Gebäude müssen gepflegt, gereinigt und instand gehalten werden, Sommer wie Winter, unabhängig von der Konjunktur. Diese wiederkehrenden Aufträge über Dauerverträge sind der wichtigste Punkt für Anbieter, denn sie machen die Branche planbar und stabil. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite: vom einzelnen Hauswart, der einige Liegenschaften betreut, bis zum grossen Facility-Management-Unternehmen, das ganze Gebäudekomplexe technisch und infrastrukturell bewirtschaftet. Die Kunden sind vor allem Immobilienverwaltungen, Eigentümer, Genossenschaften und Firmen. Das solide Bauumfeld mit rund 1,9 Prozent Wachstum schafft zusätzlichen Bedarf, während der Wettbewerb zunimmt. Beim kleineren Betrieb entscheidet der Inhaber direkt. Wer Hauswartung-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er den einzelnen Hauswart oder die grösseren FM-Dienstleister anspricht.
Diese 1.103 Hausmeister-Adressen bieten Ihnen eine geprüfte Grundlage für Ihre Vertriebsstrategie. Jeder Eintrag enthält Firmenname, Adresse, Emailadresse und Telefonnummer - alles zum sofortigen Import in Ihr CRM- oder System . Die Daten sind optimiert für effiziente Postmailing-Kampagnen, telefonische Prospektion und digitale Kontaktaufnahme. Mit dieser adressierten und verifizierten Liste sparen Sie Zeit und Streuverluste bei der Neukundengewinnung.
Die Adressdaten sind geprüft und basieren auf aktuellen Firmendatenbanken und Handelsregistern. Jede Adresse wird regelmäßig validiert, um Genauigkeit und Gültigkeit sicherzustellen. Sie erhalten die Adressen als sofort verwendbare Excel-Liste mit allen Kontaktinformationen.
Ja, die 1.103 Adressen sind speziell für B2B-Vertrieb optimiert. Sie erhalten Firmenname, Postadresse, Emailadresse und Telefonnummer – ideal für Postmailing, telefonische Prospektion und CRM-Integration. Die Daten unterstützen effizientes, zielgerichtetes Wachstum ohne Streuverluste.
Die Liste umfasst alle Arten von Hausmeisterdiensten und Facility-Management-Anbietern in der Schweiz: von größeren Dienstleistern über spezialisierte KMU bis zu regionalen Hauswart-Betrieben. Abgedeckt sind alle Kantone und alle relevanten Marktsegmente – von Bürogebäuden bis zu Wohnarealen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Hausmeisterdienste. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Hausmeisterdienste direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Hausmeisterdienste nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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