Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Es fehlen Hausärzte, und die Zahlen zeigen es deutlich: 8.650 Allgemeinmediziner ergeben eine Dichte von 0,8 pro 1.000 Personen, empfohlen wäre 1,0. Diese Versorgungslücke ist der wichtigste Punkt für Anbieter, denn sie bedeutet volle Wartezimmer, überlastete Praxen und einen hohen Bedarf an allem, was Ärzte und Teams entlastet. Dazu kommt eine tarifliche Zäsur: Ab April 2026 löst die neue Tarifstruktur TARDOC den alten TARMED ab – ein einschneidender Wechsel, der jede Praxis bei Abrechnung und Software betrifft. Für Anbieter ist das ein Türöffner, weil Praxen jetzt ohnehin umstellen müssen. Tätig sind Hausärzte in Einzel- und Gruppenpraxen, Gesundheitszentren und Ärztenetzwerken, zunehmend in grösseren Strukturen, weil die Einzelpraxis unter Druck steht. Wer Hausarzt-Adressen kaufen will, trifft auf eine überlastete, aber zahlungsfähige Zielgruppe, die für echte Entlastung offen ist.
Die 957 Hausarzt-Adressen in unserer Datenbank sind vollständig verifiziert und enthalten neben Postadressen auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Diese umfassend ausgestattete Adressliste bietet B2B-Unternehmen die ideale Basis für gezielte Neukundengewinnung und effizientes Direktmailing. Mit konsistentem Datenschutz und aktuellen Kontaktdaten können Sie von Tag 1 an professionell mit Entscheidern in Hausarztpraxen kommunizieren - verifiziert, strukturiert und sofort einsatzbereit.
Unsere 957 Hausarzt-Adressen werden laufend verifiziert und aktualisiert. Alle Kontaktdaten (Postadresse, Telefon, E-Mail) sind gegenwärtig und überprüft. Bei Abnahme erhalten Sie unmittelbar die aktuelle, vollständige Datei im Excel-Format.
Ja, die Adressliste ist speziell für B2B-Zwecke konzipiert: Neukundengewinnung, Direktmailing, Partnerschaften, Produktschulung und Praxisberatung. Sie können damit gezielt Entscheider in Hausarztpraxen erreichen - ohne Streuverluste.
Jede der 957 Adressen beinhaltet: Praxisname, Postadresse, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Die Daten sind strukturiert, verifiziert und unmittelbar einsatzbereit für Ihre B2B-Akquisition.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Hausärzte. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Hausärzte direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Hausärzte nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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