Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
In der Schweiz geht man nicht zum Friseur, sondern zum Coiffeur – und der steht wirtschaftlich unter einem besonderen Druck: hohe Lohn- und Mietkosten treffen auf einen Beruf, in dem sich jede Dienstleistung in Arbeitszeit bemisst. Das ist der wichtigste Punkt für jeden, der an diese Branche verkauft, denn hier zählt alles, was Zeit spart oder den Umsatz pro Termin erhöht. Der Markt fragmentiert sich: Neben der klassischen Quartier-Coiffure entstehen spezialisierte Concept-Salons, Barbershops und Premium-Anbieter, während günstige Ketten das untere Ende besetzen. Zugleich wächst die Nachfrage nach Premium-Services und nachhaltigen Produkten. Es sind fast immer kleine, inhabergeführte Salons oder Einzelselbstständige, in denen die Inhaberin selbst am Stuhl steht und entscheidet. Wer Friseur-Adressen kaufen will, spricht direkt mit ihr – trifft aber auf einen vollen Terminkalender und ein knappes Budget.
Diese 16.160 geprüften Adressen sind das Fundament für zielgerichtete B2B-Neukundengewinnung. Enthalten sind gängige Zusatzinformationen wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen. Die Adresslisten können für professionelles Postmailing, Newsletter-Kampagnen und strukturierte Vertriebs-Outreach eingesetzt werden – mit maximaler Effizienz und minimalen Streuverlust.
Die Adressen stammen aus bestätigten Handelsregistern, öffentlichen Branchendatenbanken und direkte Verifizierung vor Aufnahme in die Liste. Sie werden regelmäßig gepflegt und um Neueröffnungen erweitert. Insolvenzen und Schließungen werden zeitnah bereinigt, um höchste Datenqualität zu gewährleisten.
Die Adressliste wird als Excel-Datei (.xlsx) bereitgestellt. Sie können die Daten direkt in CRM-Systeme importieren, filtern oder für Mailing-Kampagnen nutzen. Alle Spalten sind sortierbar und die Struktur ist standardisiert für problemlose Integration in bestehende Prozesse.
Ja. Die Adressliste enthält zusätzliche Attribute wie Betriebsgröße, Standortkanton, Telefon und E-Mail. Dies ermöglicht problemlose Filterung nach Zielregion, Salontyp oder Größe. Damit können Sie B2B-Kampagnen hochgradig segmentieren und Streueffekte minimieren.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Friseure. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Friseure direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Friseure nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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