Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
In der Schweiz heisst der Fliesenleger Plattenleger, und sein Handwerk ist anspruchsvoller, als es aussieht: Eine schief verlegte Platte oder eine schlecht abgedichtete Nasszelle rächt sich sofort und teuer. Genau diese Präzision und die Verantwortung für die Abdichtung sind der Kern des Berufs und der wichtigste Punkt, wenn man an ihn verkauft. Der Trend geht klar zu Grossformatplatten, die schwer zu handhaben sind und spezielles Werkzeug verlangen, sowie zu nachhaltigen Verlegetechniken. Für Anbieter wichtig: Der Plattenleger arbeitet am Ende der Baukette, im Bad, in der Küche, auf Terrassen und Böden, und seine Auftragslage hängt an Neubau und dem wachsenden Renovationsmarkt. Es sind meist kleine Handwerksbetriebe, in denen der Chef selbst auf den Knien liegt und entscheidet. Wer Fliesenleger-Adressen kaufen will, hat damit meist direkt den Inhaber am Telefon – wenn man ihn zwischen den Baustellen erwischt.
Diese 1.336 Fliesenleger-Adressen wurden manuell verifiziert und enthalten alle Kontaktdaten, die Sie brauchten: Postadressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Jede Adresse ist mit zusätzlichen Informationen wie Betriebsgröße und Spezialisierungen versehen, sodass Sie sofort zielgerichtet mit den richtigen Ansprechpartnern kommunizieren können. Diese Datenbasis ist die ideale Grundlage für effiziente Neukundengewinnung und gewinnbringendes Postmailing - egal ob Sie Material liefern, Dienstleistungen anbieten oder Fachkräfte vermitteln. Kein Streuverlust, kein zeitraubender Datenabgleich: direkt einsatzbereit im Excel-Format.
Alle 1.336 Adressen wurden 2026 verifiziert und überprüft. Sie erhalten eine Excel-Liste mit aktuellen Postadressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern - direkt einsatzbereit für Ihre Vertriebskampagnen.
Ja, die Excel-Liste enthält Zusatzinformationen wie Kanton, Betriebsgröße und Spezialisierung (beispielsweise Großformatige Fliesen oder Naturstein). Sie können die Daten problemlos nach Ihren Kriterien sortieren und filtern.
Verwenden Sie die Adressen für direkte Ansprache per E-Mail, Telefon oder Brief. Importieren Sie die Kontaktdaten in CRM-Systeme wie HubSpot oder Salesforce. Perfekt auch für zielgerichtete Postmailing-Kampagnen an Fachbetriebe.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Fliesenleger. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Fliesenleger direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Fliesenleger nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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