Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Ein Finanzplaner verkauft kein einzelnes Produkt, sondern den Überblick übers Ganze: Er führt Vorsorge, Vermögen, Steuern, Immobilien und Nachlass zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammen. Das unterscheidet ihn vom reinen Produktverkäufer und ist der wichtigste Punkt, wenn man an ihn verkauft. Das Umfeld begünstigt ihn: Bei einem Leitzins von 0,0 Prozent und einer Inflation um 0,4 Prozent suchen Kunden mehr denn je nach durchdachter Planung statt schneller Rendite. Für Anbieter wichtig ist die Prägung der Branche: oft zertifizierte Experten, etwa mit eidgenössischem Fachausweis oder CFP-Zertifizierung, häufig in unabhängigen Boutique-Büros, in denen der Inhaber direkt entscheidet. Gerade drängen digitale Tools und neue Anbieter in den Markt. Wer Finanzplaner-Adressen kaufen will, trifft auf anspruchsvolle Generalisten, bei denen fachliche Substanz und Seriosität weit mehr zählen als ein lauter Verkaufsauftritt.
Unsere Datenbank umfasst 1.808 geprüfte Firmenadressen von Finanzplanern in der Schweiz, angereichert mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Ansprechpartner. Damit erhalten Sie eine sofort einsetzbare Grundlage für Ihre Neukundengewinnung per Telefon, postalische Mailingaktionen oder die direkte Kontaktaufnahme mit Entscheidern. Die Daten liegen als strukturierte Excel-Liste zum Download bereit und lassen sich ohne zusätzlichen Aufwand in Ihr CRM oder Ihre Kampagnenwerkzeuge importieren.
Die Liste umfasst 1.808 geprüfte Firmenadressen von Finanzplanern und Finanzberatern in der Schweiz. Jeder Eintrag enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort für Ihren Vertrieb einsetzbar.
Die Liste richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Finanzplaner und Finanzberater in der Schweiz vermarkten: z.B. Softwareanbieter, Weiterbildungsanbieter, Versicherungsgesellschaften, Verlage, Büroausstatter oder IT-Dienstleister. Wer Entscheider direkt ansprechen möchte, findet hier die Basis für eine streuverlustfreie Kampagne.
Die 1.808 Firmenadressen werden als strukturierte Excel-Liste bereitgestellt. Der Download steht nach dem Kauf sofort zur Verfügung, sodass Sie Ihre Vertriebskampagne ohne Verzögerung starten können.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Finanzplaner. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Finanzplaner direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Finanzplaner nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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