Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Beim Veloverleih zählt nicht der Verkauf, sondern die Auslastung: Jedes Rad muss möglichst oft vermietet werden, und ein Velo, das ungenutzt im Ständer steht, kostet nur. Diese Logik bestimmt die ganze Branche und ist der wichtigste Punkt für Anbieter. In der Schweiz reicht das Feld weit: vom touristischen Veloverleih in den Ferienregionen und an den Seen über den E-Bike-Verleih, der besonders wächst, bis zu den Bikesharing-Netzwerken in den Städten mit stationsbasierten oder freien Systemen. Jeder Typ tickt anders – der kleine touristische Verleiher familiär und saisonal, der Sharing-Betreiber technisch und flottengetrieben. Das Geschäft ist stark saisonal und im Aufwind, weil nachhaltige Mobilität und Velotourismus zunehmen. Wer Fahrradverleih-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er den touristischen Verleih oder die Sharing-Betreiber anspricht, weil sich Bedarf und Grösse stark unterscheiden.
Die 323 Adressen von Fahrradverleihern in der Schweiz sind manuell geprüft und enthalten neben Firmenname, Postadresse und Branchenzuordnung auch E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern - die ideale Basis für Neukundengewinnung per Postmailing, Telefonakquise oder Direct-Mail-Kampagnen. Die strukturierte Excel-Liste ermöglicht eine sofortige Nutzung im CRM-System oder für individuelle Vertriebskampagnen ohne zusätzlichen Aufbereitungsaufwand.
Die Liste umfasst 323 geprüfte Firmenadressen von Fahrradverleihern in der Schweiz. Jeder Datensatz enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und können direkt in gängige CRM-Systeme importiert werden.
Die Liste richtet sich an B2B-Unternehmen, die Fahrradverleiher als Zielgruppe ansprechen möchten - etwa Großhändler für Velos und E-Bikes, Versicherungsanbieter, Software- und Buchungsplattformen, Zubehöranbieter sowie Tourismus- und Serviceunternehmen.
Die Adressliste wird als Excel-Datei (.xlsx) geliefert. Die Daten sind manuell geprüft und regelmäßig aktualisiert, sodass Sie mit einer hohen Erreichbarkeitsquote bei Ihren Vertriebs- und Marketingaktionen rechnen können.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Fahrradverleiher. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Fahrradverleiher direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Fahrradverleiher nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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