Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Rund 20 Millionen Tonnen Abfall fallen in der Schweiz pro Jahr an - und wer Entsorgungsunternehmen als Neukunden gewinnen will, steht vor einem typischen Vertriebsproblem: Der Markt ist fragmentiert, verteilt über alle Kantone, und besteht aus Hunderten kleiner und mittlerer Betriebe neben wenigen großen Playern. Wer hier ohne strukturierte Adressbasis akquiriert, verliert Zeit, Budget und Reichweite. Genau hier setzt unsere Adressliste an: 1.337 geprüfte Firmenadressen von Entsorgungsunternehmen in der Schweiz - als sofort einsatzbereite Excel-Datei, inklusive Telefon und E-Mail.
Der Schweizer Entsorgungsmarkt befindet sich im strukturellen Umbau: Kreislaufwirtschaft, Phosphor-Rückgewinnung (seit 1. Januar 2026 obligatorisch), steigende Anforderungen an Sonderabfallentsorgung und Konsolidierungsdruck durch Fusionen prägen das Marktgeschehen. Für Anbieter von Fahrzeugen, Software, Arbeitsschutzausrüstung, Containertechnik oder Beratungsleistungen eröffnet das konkrete Chancen - sofern man die richtigen Ansprechpartner erreicht.
Die 1.337 Firmenadressen von Entsorgungsunternehmen in der Schweiz sind manuell geprüft und enthalten neben Postanschrift auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse - die ideale Grundlage für Neukundengewinnung per Mailing, Telefonvertrieb oder postalische Ansprache. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und stehen als Excel-Datei zum sofortigen Download bereit. So erreichen Sie Ihre Zielgruppe ohne Streuverluste - direkt und effizient.
Die Liste umfasst 1.337 geprüfte Firmenadressen von Entsorgungsunternehmen in der Schweiz, inklusive Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort einsetzbar für Mailings, Telefonvertrieb oder postalische Kampagnen.
Die Liste eignet sich für alle B2B-Anbieter, die Entsorgungsunternehmen als Zielgruppe ansprechen möchten: z. B. Nutzfahrzeughändler, Softwareanbieter, Arbeitsschutzausstatter, Containerhersteller, Versicherungen oder Unternehmensberater.
Die Firmenadressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, damit Streuverluste im Vertrieb minimiert werden. Zum Zeitpunkt des Downloads erhalten Sie einen aktuellen Datenbestand mit 1.337 Einträgen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Entsorgungsunternehmen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Entsorgungsunternehmen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Entsorgungsunternehmen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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