Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Rund 1.135 Druckereien haben in der Schweiz in den letzten zehn Jahren ihren Betrieb eingestellt - während gleichzeitig 713 neue gegründet wurden. Der Schweizer Druckmarkt schrumpft, konsolidiert sich und digitalisiert sich gleichzeitig. Für Zulieferer, Maschinenhersteller, Papierhändler, Softwareanbieter und Veredelungsdienstleister bedeutet das: Wer heute nicht gezielt bei den richtigen Betrieben anklopft, verliert morgen Marktanteile an den Wettbewerb.
Genau hier setzt unsere Adressliste an. Mit 2.655 geprüften Firmenadressen von Druckereien in der Schweiz erhalten Sie den direkten Zugang zu einem Markt, der geografisch breit verteilt ist - von Zürich und Bern bis nach Genf - und dessen Entscheider Sie mit personalisierten Angeboten konkret ansprechen können. Kein Streuverlust, kein Raten: Sie erreichen exakt die Betriebe, die für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung relevant sind.
Die 2.655 Adressen umfassen neben vollständigen Postadressen auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern der jeweiligen Betriebe - damit ist die Liste sofort einsetzbar für Postmailings, telefonische Vertriebskampagnen und personalisierte Anschreiben. Alle Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, damit Sie keine veralteten oder inaktiven Firmenadressen erhalten. Die Liste wird als Excel-Datei geliefert und lässt sich direkt in Ihr CRM-System oder Ihre Vertriebssoftware importieren.
Die Liste umfasst 2.655 geprüfte B2B-Firmenadressen von Druckereien in der gesamten Schweiz. Enthalten sind Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort verwendbar für Postmailings oder telefonische Vertriebsaktionen.
Die Liste richtet sich an Anbieter, die Druckereien als Zielgruppe haben: etwa Papier- und Verbrauchsmittelhändler, Maschinenhersteller, Softwareanbieter für Print-Workflows, Veredelungsdienstleister oder Personalvermittler. Jeder, der Druckbetriebe in der Schweiz systematisch ansprechen will, profitiert direkt.
Alle 2.655 Datensätze werden regelmäßig geprüft und bereinigt. Stillgelegte oder liquidierte Betriebe werden entfernt, neue Gründungen laufend ergänzt. So erhalten Sie eine Adressliste mit hoher Trefferquote für Ihren Vertrieb.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Druckereien. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Druckereien direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Druckereien nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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