Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Anders als in den Nachbarländern gibt es in der Schweiz keine Buchpreisbindung – jeder darf seinen Preis selbst setzen. Das ist der wichtigste Punkt für jeden, der die Branche versteht: Der stationäre Buchhandel steht damit im direkten Preiswettbewerb mit Online-Riesen und behauptet sich vor allem über etwas anderes – Beratung, Kuratierung, Atmosphäre und Veranstaltungen. Der Markt ist stabil, bewegt sich seit Jahren seitwärts, und das Buch bleibt gesellschaftlich anerkannt und beliebt. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite der Kunden: die grosse Filialkette wie Orell Füssli mit zentralem Einkauf, die inhabergeführte Quartier- und Fachbuchhandlung und das wichtige institutionelle Geschäft mit Schulen, Bibliotheken und Firmen. Beim selbstständigen Händler entscheidet der Inhaber direkt. Wer Buchhandlungen-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er die Ketten, den unabhängigen Handel oder die institutionellen Abnehmer anspricht.
Die 866 Adressen unserer Datenbank sind vollständig erfasst mit E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Kontaktpersonen der Entscheider. Diese verifiable und aktualisierte B2B-Adressliste bildet die ideale Grundlage für Neukundengewinnung und effizientes Postmailing. Sie ermöglichen gezielte Ansprache ohne Streuverluste und senken Ihre Akquisitionskosten deutlich.
Unsere B2B-Datenbank bietet Ihnen schnellen Zugriff auf echte Entscheider-Kontakte, ohne Akquisitions-Umwege. Mit Excel-Export und direkter Kontaktierbarkeit sparen Sie Zeit bei der Recherche und erreichen Ihre Zielgruppe sofort. Postmailing-fähig und verifiziert.
Die Liste enthält aktuelle Kontaktdaten sämtlicher 866 Buchhandlungen mit Namen, Postadressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sowie Informationen zu Geschäftsführung und Einkäufern. Alle Einträge sind verifiziert und exportierbar.
Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert und gewährleistet, dass alle Kontaktdaten 2026 gültig und erreichbar sind. Archiviert wurden inaktive oder geschlossene Betriebe.
Ja. Mit vollständigen Postanschriften und geographischen Zuordnungen ist diese Adressliste optimal für Postmailing, Flyer und physische Kampagnen ausgelegt. Excel-Export erleichtert die Integration in Mailingprozesse.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Buchhandlungen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Buchhandlungen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Buchhandlungen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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