Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Ein Bauunternehmen ist der Generalist am Bau: Es errichtet den Rohbau, koordiniert Gewerke und trägt die Verantwortung fürs Ganze – und genau diese zentrale Rolle macht es als Kunden interessant. Wer beim Bauunternehmen Partner ist, ist oft bei vielen Folgegewerken mit im Spiel. Die Lage ist solide: Nach rund 23,9 Milliarden Franken Umsatz 2025 werden 2026 etwa 24,4 Milliarden erwartet, ein Plus von 1,9 Prozent, getragen vor allem vom Wohnungsbau, weil Wohnraum in der Schweiz strukturell knapp ist. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite: vom regionalen mittelständischen Baumeisterbetrieb bis zum grossen Generalunternehmer, der ganze Projekte schlüsselfertig abwickelt. Beim mittelständischen Betrieb entscheidet der Inhaber oder die Bauleitung direkt. Wer Bauunternehmen-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er die kleineren Baubetriebe oder die grossen General- und Totalunternehmer anspricht, weil sich Grösse und Entscheidungsweg unterscheiden.
Die Datenbank mit 12.618 Bauingenieur-Adressen enthält alle essentiellen Kontaktinformationen: korrekte Postadressen, gültige E-Mail-Adressen und Telefonnummern direkt zu Entscheidern. Dies bildet eine zuverlässige Grundlage für professionelle Neukundengewinnung, effiziente Direktmailings und zielgerichtete Kampagnen ohne Streuverluste. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und geprüft, um höchste Deliverabilität zu gewährleisten.
Die Datenbank mit 12.618 Bauingenieur-Adressen wird regelmäßig aktualisiert und geprüft. Alle Kontaktinformationen inkl. E-Mail und Telefonnummer stammen aus geprüften Quellen und sind zum Zeitpunkt der Bereitstellung gültig.
Ja, die komplette Adressliste mit allen 12.618 Firmenadressen, Postaldressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern wird als Excel-Datei bereitgestellt. Diese kann sofort heruntergeladen und in Ihren Vertriebsprozess integriert werden.
Die Adressliste eignet sich hervorragend für Neukundengewinnung, Postmailings, Direktmarketing, Telefonakquise, Newsletter-Kampagnen und weitere B2B-Vertriebsmaßnahmen. Die Entscheider-Daten ermöglichen gezielte und wertschaffende Ansprachen ohne Streuverluste.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Bauingenieure. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Bauingenieure direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Bauingenieure nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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