Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
46 Prozent der Schweizer Banken rechnen für 2026 mit einem Rückgang ihres operativen Ergebnisses – der pessimistischste Kurzzeit-Wert seit 15 Jahren. Sinkende Zinsmargen, steigende Betriebskosten und ein Nullzinsumfeld setzen Retail-, Kantonal- und Regionalbanken gleichermassen unter Druck. Gleichzeitig investieren Institute massiv in KI-gestützte Effizienz, Open Banking und ESG-Compliance. Für Anbieter von Technologie, Beratung, Software, HR-Lösungen oder Spezialdienstleistungen bedeutet das: Der Entscheidungsdruck in den Banken ist hoch – und die Bereitschaft, neue Lösungspartner zu evaluieren, grösser denn je.
Wer jetzt den Schweizer Bankenmarkt systematisch bearbeiten will, braucht eine vollständige, aktuelle Kontaktbasis. Genau das liefert unsere Adressliste mit 3.774 geprüften Bankenadressen aus der ganzen Schweiz – strukturiert, sofort einsatzbereit und exportierbar als Excel-Datei.
Die 3.774 Bankenadressen sind manuell geprüft und enthalten neben Firmenname und Postadresse auch E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern – alles, was Sie für eine gezielte Neukundengewinnung und professionelle Postkampagnen benötigen. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und können direkt in Ihr CRM-System oder Ihre Mailing-Infrastruktur importiert werden. Dank zusätzlicher Angaben zu Bankenkategorie und Standortkanton lässt sich die Liste präzise segmentieren – für maximale Relevanz in jedem Vertriebskanal.
Die Liste umfasst alle relevanten Bankenkategorien der Schweiz: Großbanken, Kantonalbanken, Raiffeisenbanken, Regionalbanken, Privatbanken sowie ausländisch beherrschte Institute. So können Sie Ihre Zielgruppe präzise nach Banktyp und Kanton filtern und Streuverluste im Vertrieb minimieren.
Die Adressliste wird als Excel-Datei geliefert und enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Datei ist direkt importierbar in gängige CRM-Systeme und Mailing-Tools – kein zusätzlicher Aufbereitungsaufwand, sofort einsatzbereit.
Die Liste eignet sich ideal für postalische Direktmailings, telefonische Erstansprachen sowie gezielte Kampagnen an Entscheider in Schweizer Banken. Anbieter aus den Bereichen Fintech, Beratung, HR, Compliance und IT profitieren besonders von der vollständigen Marktabdeckung über alle 3.774 Adressen hinweg.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Banken. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Banken direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Banken nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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