Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Über 42.000 Ärztinnen und Ärzte gibt es in der Schweiz, und es werden jedes Jahr rund 3,7 Prozent mehr – eine grosse, aber alles andere als einheitliche Zielgruppe. Genau das ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen: „Ärzte" ist keine Gruppe, sondern ein Bündel sehr verschiedener Fächer. Ein Hausarzt braucht anderes als ein Radiologe, ein Dermatologe anderes als ein Chirurg. Wer breit an alle gleich schreibt, trifft fast immer daneben. Dazu ist der Markt in Bewegung: Die MedTech-Branche wächst mit rund 12 Prozent, über 1.400 Unternehmen drängen mit KI, Telemedizin und vernetzter Versorgung in den Markt – der Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Ärzte ist entsprechend hart. Tätig sind sie in Einzel- und Gruppenpraxen, Gesundheitszentren und Kliniken. Wer Ärzte-Adressen kaufen will, sollte sich vor allem auf die richtige Auswahl konzentrieren – die passende Fachrichtung und Region treffen den Erfolg mehr als die schiere Menge.
Die 31.939 Adressen umfassen neben Postanschrift und Firmenname auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern - damit haben Sie alle nötigen Kontaktkanäle für Neukundengewinnung und effiziente Postmailing-Kampagnen in einer einzigen, sofort einsetzbaren Excel-Liste. Alle Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, sodass Sie auf einer validen Basis arbeiten und Streuverluste durch veraltete Kontakte minimieren. Die Liste ist nach Kanton, Fachrichtung und Praxisform segmentierbar - ideal für regionalen oder spezialisierten Vertrieb.
Die Liste umfasst 31.939 geprüfte Firmenadressen von Ärzten und medizinischen Einrichtungen in der Schweiz, inklusive Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten sind als Excel-Datei sofort verwendbar und nach Kanton sowie Fachrichtung segmentierbar.
Die Liste eignet sich vor allem für Anbieter aus den Bereichen Medizintechnik, Pharmaindustrie, Praxissoftware, Fortbildungsanbieter, Personaldienstleister, Versicherungen sowie Facility-Management-Unternehmen, die Arztpraxen und Kliniken in der Schweiz gezielt ansprechen möchten.
Alle 31.939 Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Ziel ist eine möglichst geringe Fehlerquote, um Streuverluste bei Mailings und Telefonkampagnen zu minimieren und Ihre Vertriebsressourcen effizient einzusetzen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Ärzte. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Ärzte direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Ärzte.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Ärzte nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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