Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Wer einen professionellen Zauberer für ein Firmenevent buchen will, googelt - und landet innerhalb von Sekunden bei einem Dutzend Namen. Wer jedoch Zauberer und Zauberkünstler in Österreich als Zielgruppe für Produkte oder Dienstleistungen erreichen möchte, steht vor einer ganz anderen Herausforderung: Die Branche ist kleinteilig, Kontaktdaten sind verstreut, und viele Akteure betreiben ihr Gewerbe ohne große Online-Präsenz. Live-Events boomen in Österreich - Firmenevents, Galadínners, Messen und Hochzeiten füllen die Auftragbücher professioneller Zauberkünstler. Diese Nachfrageseite schafft auf der Anbieterseite einen wachsenden Markt, den Vertriebsteams systematisch erschließen können - sofern sie die richtigen Kontakte haben.
Genau hier setzt unsere Adressliste an: 68 geprüfte Firmenadressen österreichischer Zauberer und Zauberkünstler, kompakt aufbereitet als Excel-Datei zum sofortigen Download. Für Ihr Direktmarketing, Ihr Postmailing oder Ihren strukturierten Vertriebsansatz.
Die 68 Adressen enthalten neben Postanschriften auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern - damit haben Sie alle Kanäle für eine effiziente Neukundengewinnung auf einen Blick. Ob gezieltes Postmailing mit persönlicher Ansprache oder strukturierter Telefonvertrieb: Diese Datenbasis erspart aufwendige Eigenrecherche und ermöglicht sofortigen Kampagnenstart. Die Einträge werden regelmäßig geprüft, sodass Sie mit aktuellen, praxistauglichen Kontakten arbeiten.
Die Liste richtet sich an B2B-Anbieter, die professionelle Zauberkünstler und Magier in Österreich als Zielgruppe haben - zum Beispiel Bühnenausstatter, Druckereien, Webdesigner, Fotografen oder Versicherungsvertreter. Mit 68 verifizierten Kontakten inklusive E-Mail und Telefon ist die Liste ideal für Postmailing und strukturierte Vertriebskampagnen.
Die Adressliste wird als Excel-Datei zum sofortigen Download bereitgestellt. Sie enthält Firmenname, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der eingetragenen Zauberer und Zauberkünstler in Österreich.
Ja. Die Einträge werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Dubletten und veraltete Kontakte werden entfernt, sodass Sie mit einer sauberen, praxistauglichen Datenbasis für Ihren Vertrieb arbeiten können.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Zauberer. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Zauberer direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Zauberer nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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