Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Kaum ein Arztfach ist so sehr Betrieb wie die Zahnmedizin: hohe Investitionen, viel Privatleistung, aktives Marketing um Patienten. Genau das macht die Zahnarztpraxis für Anbieter interessant, denn sie denkt unternehmerischer als die meisten anderen Ordinationen. Wichtig ist die österreichische Besonderheit, die hier besonders ausgeprägt ist: Sehr viele Zahnärzte arbeiten als Wahlarzt und rechnen privat ab, weil ein Großteil der Zahnbehandlung ohnehin Privatleistung ist – das hebt die Investitionsbereitschaft. Dazu die Spannweite vom niedergelassenen Einzelzahnarzt über Gruppenpraxen bis zu wachsenden Ketten und Zahnkliniken. Ein starker Trend sind Digitalisierung, KI und der Wettbewerb um Patienten über eine gute Online-Präsenz. In der eigenen Praxis entscheidet der Zahnarzt selbst. Wer Zahnarzt-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er Einzelpraxen, Gruppenpraxen oder Ketten anspricht.
Die 3.325 Adressen unserer Österreich-Datenbank sind vollständig mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen angereichert. Dadurch können Sie sofort mit gezieltem Postmailing, telefonischer Akquise und digitalen Kampagnen starten, ohne wertvolle Recherche-Zeit zu investieren. Jede Adresse wird regelmäßig validiert, um Bounce-Quoten zu minimieren und maximale Lieferquoten zu gewährleisten. Diese Liste ist die ideale Basis für effiziente Neukundengewinnung im B2B-Segment Zahnarztpraxen Österreich.
Jede der 3.325 Adressen enthält: Firmenname, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zusätzliche Felder wie Spezialisierungen, Größe der Praxis und Anzahl der Zahnärzte sind je nach Datenquellen verfügbar. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und validiert.
Die Datenbank deckt alle neun Österreich-Bundesländer ab: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg und Burgenland. Dies ermöglicht regionale Targeting-Strategien oder Österreich-weite Kampagnen.
Die Datenbank wird fortlaufend gepflegt und aktualisiert. Validierungsprozesse stellen sicher, dass Telefonnummern und E-Mail-Adressen korrekt sind. Neue Praxiseröffnungen und Änderungen werden regelmäßig eingepflegt, um eine hohe Datengewährleistung zu bieten.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Zahnärzte. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Zahnärzte direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Zahnärzte nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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