Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Seit 2025 verpflichtet der European Accessibility Act viele Unternehmen zu barrierefreien Websites – und genau solche Regeln sind das beste Geschäft für Web-Agenturen, weil sie tausende Betriebe zwingen, ihren Auftritt zu überarbeiten. Für Anbieter, die an diese Agenturen verkaufen, ist das der aktuelle Rückenwind. Wichtig ist die Vielfalt der Zielgruppe: vom selbstständigen Webdesigner und Freelancer über die kleine Web-Agentur bis zur größeren Digital- und Entwicklungsagentur. Der eine gestaltet und baut mit WordPress, der nächste entwickelt individuelle Anwendungen. Für Anbieter heißt das doppelt profitabel: Die Agentur ist selbst Kunde und zugleich Multiplikator, weil sie ihren eigenen Kunden Tools, Hosting oder Dienste weiterempfiehlt und einsetzt. Es sind technisch versierte Entscheider, die ein Angebot nüchtern prüfen. Wer Webdesign-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er Freelancer oder Agenturen anspricht.
Unsere 2.965 Webdesigner-Adressen aus Österreich enthalten neben der vollständigen Postadresse auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern - die ideale Grundlage, um Ihre Neukundengewinnung per Postmailing, Telefonakquise oder direktem Outreach effizient zu gestalten. Alle Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, sodass Sie mit einer hohen Zustellquote und minimalen Streuverlusten rechnen können. Als downloadbare Excel-Datei lässt sich der Datensatz sofort in Ihr CRM oder Ihre Vertriebs-Kampagne integrieren.
Die Adressliste enthält 2.965 geprüfte Firmenadressen von Webdesignern und Web-Agenturen in Österreich. Jeder Datensatz umfasst Firmenname, vollständige Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Liste steht als Excel-Datei zum Download bereit und lässt sich direkt in CRM-Systeme oder Vertriebs-Kampagnen importieren.
Die Liste eignet sich besonders für Software-Anbieter, Hosting-Unternehmen, SEO-Agenturen, Weiterbildungsanbieter, Stockfoto-Plattformen und Druckereien, die Webdesigner und Web-Agenturen in Österreich als Neukunden gewinnen oder als Kooperationspartner ansprechen möchten.
Alle 2.965 Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, um eine hohe Datenqualität und Zustellquote sicherzustellen. Veraltete oder nicht mehr aktive Einträge werden bei der regelmäßigen Datenpflege entfernt oder korrigiert.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Webdesigner. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Webdesigner direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Webdesigner nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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