Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Uber, Bolt und Free Now haben den österreichischen Personenbeförderungsmarkt in den letzten Jahren grundlegend verändert. Der Wettbewerb von Ridehailing-Plattformen hat zugenommen und veranlasst traditionelle Taxiunternehmen, sich an die wandelnden Verbrauchererwartungen anzupassen. Gleichzeitig zeigt der Markt eine bemerkenswerte Breite: Die verschiedenen Marktteilnehmer auf der Anbieterseite reichen von klassischen Ein-Personen-Taxiunternehmen über große Unternehmen mit einer Vielzahl an konzessionierten Fahrzeugen bis hin zu traditionellen Funkzentralen und innovativen Online-Vermittlungsplattformen. Genau diese Vielfalt macht die Branche für B2B-Anbieter besonders attraktiv: Ob Fahrzeuganbieter, Versicherung, Softwarehersteller oder Fuhrparkdienstleister - wer Taxiunternehmer in Österreich ansprechen will, braucht vor allem eines: einen vollständigen, aktuellen Zugang zur Zielgruppe.
Unsere Datenbank liefert genau das: 1.723 geprüfte Firmenadressen österreichischer Taxiunternehmer - inklusive Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sofort als Excel-Liste downloadbar.
Die 1.723 Adressen in dieser Liste wurden gezielt auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft und enthalten neben der Postadresse auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Unternehmens. Damit bilden sie die ideale Grundlage für Neukundengewinnung per Postmailing, telefonische Direktansprache oder persönliche Außendienstbesuche. Die strukturierte Excel-Lieferung ermöglicht sofortigen Einsatz im CRM oder im Kampagnenmanagement - ohne aufwendige Nachbearbeitung.
Die Liste umfasst 1.723 geprüfte Firmenadressen österreichischer Taxiunternehmer mit Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie wird als Excel-Datei geliefert und ist direkt für CRM-Systeme und Mailingkampagnen einsetzbar.
Die Liste eignet sich für alle B2B-Anbieter, die Taxiunternehmer in Österreich als Zielgruppe haben - etwa Fahrzeughändler, Leasinganbieter, Versicherungen, KFZ-Werkstätten, Softwareanbieter oder Steuerberater.
Die Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Ziel ist eine hohe Erreichbarkeitsquote, damit Ihre Vertriebs- und Marketingmaßnahmen möglichst wenig Streuverlust erzeugen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Taxiunternehmer. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Taxiunternehmer direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Taxiunternehmer nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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