Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der österreichische Tanzschulmarkt zeigt sich 2026 dynamischer denn je: Gesellschaftstanz erlebt durch Medienformate und Ballevent-Kultur eine Renaissance, während neue Tanzstile wie Latin, West Coast Swing und Urban Dance kontinuierlich neue Zielgruppen erschließen. Gleichzeitig wächst der Wettbewerb unter den über 500 aktiven Tanzschulen bundesweit, was Anbieter von Dienstleistungen, Produkten und Infrastruktur vor die Frage stellt: Wie erreiche ich die Entscheider dieser Branche effizient und ohne Streuverluste? Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Unsere Adressliste mit 590 geprüften Firmenadressen österreichischer Tanzschulen liefert Ihnen genau diese Grundlage.
Die 590 Firmenadressen österreichischer Tanzschulen sind manuell geprüft und enthalten neben postalischen Anschriften auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern - damit haben Sie alle notwendigen Kontaktkanäle für Ihr Direktmarketing sofort verfügbar. Ob gezieltes Postmailing, telefonische Erstansprache oder digitale Kampagnen: Die strukturierte Excel-Liste lässt sich direkt in gängige CRM-Systeme und Mailing-Tools importieren und minimiert so Ihren Aufwand bei der Neukundengewinnung erheblich. Zusätzliche Felder wie Firmenname, Bundesland und Branchenzuordnung ermöglichen eine einfache Segmentierung nach Region oder Betriebsgröße.
Die Liste umfasst 590 geprüfte Firmenadressen österreichischer Tanzschulen inklusive Firmenname, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bundesland. Sie wird als Excel- oder CSV-Datei geliefert und ist sofort für CRM-Systeme oder Marketingkampagnen verwendbar.
Die Liste eignet sich ideal für Anbieter von Tanzböden, Beschallungstechnik, Tanzmode, Verwaltungssoftware, Versicherungen, Marketingdienstleistungen sowie Reinigungs- und Gebäudeservices, die Tanzschulen als Geschäftskunden ansprechen möchten.
Die 590 Firmenadressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, um eine hohe Datenqualität sicherzustellen. Ungültige oder aufgelöste Einträge werden entfernt, sodass Sie mit einer validen Kontaktbasis arbeiten können.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Tanzschulen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Tanzschulen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Tanzschulen.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Tanzschulen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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